| Allgemeine Informationen über
Domains (FAQs) |
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| Wie setzt sich eine Internet-Adresse
zusammen ? |
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Die Kombination aus dem ersten und zweiten Teil der Domain ist
im Internet immer eindeutig! Bei der Auswahl eines Domains muß
allerdings folgendes beachtet werden:
- Die Mindestlänge des Domain-Namens beträgt 3 Zeichen.
- Keine Leerstellen und keine Umlaute im Domainnamen.
- Ein gültiger Domain-Name besteht aus Zahlen und Buchstaben
und dem Zeichen "-" (Bindestrich), wobei er mit einer
Zahl oder einem Buchstaben beginnen und enden muß. Das Zeichen
"-" ist weder am Anfang noch am Ende zulässig.
- Ein Domain-Name muß mindestens einen Buchstaben enthalten.
- Bei Domain-Namen wird nicht zwischen Groß/Kleinschreibung
unterschieden.
- Die Allgemeinen-Registrierungsrichtlinien finden Sie für
.de-Domains bei der deNIC
oder für .com/.net/.org/.biz/.info/.name bei der interNIC
Jeder Name kann nur einmal verwendet werden. Grundsätzlich
gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, malt zuerst. In der Vergangenheit
haben geschäftstüchtige Personen immer wieder Handel mit
beliebten Namen betrieben. Die Rechtsprechung in Deutschland berücksichtigt
allerdings inzwischen das »berechtigte Interesse« eines
Antragstellers. So hat der Quelle-Versand ein höheres Interesse
als der Privatmann Heinz-Otto Quelle an der Domain Quelle.
Eine Domain wird immer für ein bzw. zwei Jahre auf eine Firma/Person
bei den jeweils zuständigen Vergabestellen registriert. Wird
vor Ablauf des ersten Reservierungszeitraumes die Gebühr für
die Reservierung erneut bezahlt, verlängert sich der Reservierungszeitraum
automatisch um ein weiteres Jahr.
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| Was ist beim Reservieren von
Domains zu beachten ? |
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| Was kann ich mit einem Domain-Namen
alles machen ? |
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Domains werden in der Regel für Website-Adressen wie www.meinunternehmen.com
oder E-Mail-Dienste wie ich@meinunternehmen.com verwendet. In der
letzten Zeit wurden auch viele Domains zu spekulativen Zwecken von
Leuten registriert, die sie später mit Gewinn weiterverkaufen
wollen.
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| Was ist ein Admin-C ? |
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Immer wieder werden Rechtstreitigkeiten bekannt, bei denen der
sog. Admin-C als Verantwortlicher benannt wird. Bei Streitigkeiten
welche die Domain betreffen, ist der Inhaber immer der erste Ansprechpartner.
Der Admin-C, also der administrativer Kontaktpartner, stellt rechtlich
gesehen eine vom Domain-Inhaber benannter (und bei der Whois-Abfrage
erkennbarer!) Bevollmächtigter dar. Dieser Ansprechpartner
ist verpflichtet (!) ein an ihn herangetragenes Problem, welche
die Domain betrifft, verbindlich zu entscheiden! Der eigentliche
Sinn dieser Regelung basiert auf dem Gedanken, daß eine juristischen
Person (z.B. ein Unternehmen) immer eine natürliche Person
als Ansprechpartner haben sollte. Ohne eine solche Vereinbarung
wäre die Kontaktaufnahme mit einem Verantwortlichen/Inhaber,
z.B. bei einem weltweit agierenden Großunternehmen, wenn überhaupt,
dann nur mit größten Schwierigkeiten möglich. Des
Weiteren ermöglicht dieser Umstand zudem die Inhaberschaft
auch ausländischer Personen an einer cc-TLD eines anderen Landes.
Solange der Admin-C seinen Geschäfts- oder Wohnsitz in dem
jeweilgen Land hat, genügt der ausländische Domain-Inhaber
hierdurch den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Inhaberschaft,
da der Admin-C nicht nur entscheidungskompetenter Ansprechpartner,
sondern zudem auch Zustellungsbevollmächtigt im Sinne des Gesetzes
für den Inhaber ist.
Aus diesen Voraussetzungen heraus resultiert aber auch für
eine Privatperson ein wichtiger Umstand: Der Inhaber und der Admin-C
sollten immer unbedingt identisch sein !
Eine Kontrolle bei den jeweiligen NICs ist daher dringend anzuraten.
Sollte dort z.B. der ISP als Admin-C eingtragen sein, so sollte
dieser unverzüglich aufgefordert werden, dies zu ändern.
Passiert dies nicht, können, wie oben aufgezeigt, aus den dem
Admin-C gegebenen Rechte schnell große Nachteile für
den eigentlichen Inhaber entstehen.
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| Eigentum an der Domain ? |
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Immer häufiger wird die Frage geäußert, ob man
bei der Registrierung einer Domain auch Eigentümer an dieser
wird.
Die Antwort hierauf ist nicht ganz eindeutig. Da es sich bei dem
Begriff Eigentum um einen sog. Rechtsbegriff handelt, sind dabei
spezielle Voraussetzungen zu erfüllen. Eigentum kann man mithin
nur an einer Sache erlangen. Da die Rechtsposition an einer Domain
nach deren Registrierung jedoch keine Sache darstellen kann, sondern
"nur" ein Recht an diese begründen kann, spricht
man von einer "Inhaberschaft".
Dennoch stehen auch dem Inhaber einer Domain umfassende Rechte
zu. Er ist daher befugt die Domain zu verkaufen, zu verpachten oder
natürlich auch sie wieder aufzugeben/löschen.
Nicht zu vergessen ist dabei jedoch auch immer, dass aus diesen
Rechten unmittelbar auch Pflichten resultieren. Sollten also Rechtsvorstöße
gegeben sein, ist es ebenfalls der Inhaber, der hierfür zu
Verantwortung gezogen werden kann. Es ist daher immer vor einer
gewünschten Registrierung vom späteren Inhaber zu prüfen,
ob er mit seiner Registrierung ggf. die Rechte Dritter verletzt.
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| "Top Level-Domain"
(TLD): |
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"Länder-Domain": |
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Diese sogenannten "Generic-TLDs" waren die ersten verfügbaren
Domain-Endungen und sind mit Abstand die wohl bekanntesten im Internet.
- .com - ursprünglich nur für "profitorientierte"
Organisationen - (jetzt frei verfügbar)
- .net - ursprünglich nur für Netzwerk-Service-Anbieter
- (jetzt frei verfügbar)
- .org - ursprünglich nur für gemeinnützige
Organisationen - (jetzt frei verfügbar)
- .gov - für Institutionen der US-Regierung
- .mil - für Institutionen der US-Armee
- .edu - für amerikanische Bildungsinstitutionen
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Länderbezogene Top-Level-Domains haben als Endung eine Landesangabe.
Der Domain-Name steht damit im Bezug zu einem bestimmten Land.
- .de - steht für Deutschland
- .nl - steht für Niederlande
- .ch - steht für Schweiz
- .at - steht für Österreich
- .us - steht für USA
- usw.
Die Bedingungen für diese Domains sind von Land zu Land verschieden
und setzen oftmals einen Firmen- oder Wohnsitz im entsprechenden
Land voraus.
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| .... zurück |
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....
nach oben |
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| "Neue Topleveldomains"
(.eu/ .firm / .shop / .arts / .rec / .nom / .web): |
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Da es weltweit über 80 offizielle Registrierungsstellen gibt,
ist es nicht sicher, daß Ihre Vormerkung auch tatsächlich
zu einer erfolgreichen Registrierung führt. Wir leiten Ihre
Vormerkung umgehend an eine der offiziellen Registrierungsstellen
(CORE) weiter. Die endgültigen Domainendungen stehen noch nicht
100%ig fest. Falls die Registrierung nicht erfolgreich ist, führt
dies nicht zu einer Rückerstattung der Vormerkungsgebühren.
Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN
- http://www.icann.org
), hat am 16.11.2000
im kalifornischen Marina Del Rey die Zulassung weiterer Top-Level
Domains (TLDs) für das Internet beschlossen:
- .info uneingeschränkte Reservierung möglich
- . biz nur für Unternehmen - alle Branchen
- .pro für bestimmte Berufsgruppen
Diese Domain-Endung ist schließlich wiederum zugangsbeschränkt
und zunächst auf drei Berufsgruppen beschränkt: Rechtsanwälte
(.law.pro), Ärzte (.med.pro) und Buchhalter (.cpa.pro für
certified public accountants).
Eine spätere Ausdehnung auf andere Berufgruppen ist geplant.
- .museum für Museen
Allein für Museen ist diese zugangsbeschränkte Domain
vorgesehen.
- .aero für den Bereich Luftverkehr
Diese Domain ist allein für den Luftverkehr und damit zusammenhängende
Unternehmen wie Fluggesellschaften, Flughäfen oder Flugzeughersteller
vorgesehen und nicht für jeden zu registrieren.
- .coop für genossenschaftlich organisierte und betriebene
Unternehmen und Organisationen.
Hier handelt es sich wiederum um eine lediglich für genossenschaftliche
Unternehmen oder Organisationen vorgesehene Endung. Daher kann
eine solche Domain nur registrieren, wer sich an die Anforderungen
für Genossenschaften hält, also z.B. Unternehmen, die
unter Kontrolle und in Besitz ihrer Mitglieder sind.
- .name für Web-Sites von Privatpersonen
Dabei handelt es sich um eine "persönliche" TLD.
Sie soll nur aus Namen etwa in der Form hans.schmidt.name bestehen,
sofern die betreffende Person den Namen tatsächlich führt.
Was bezüglich der folgenden Endungen, die seit mehreren Jahren
zur Diskussion stehen, passiert, ist noch unsicher:
- .arts - steht für Pages mit Angeboten aus Kunst,
Musik usw.
- .banc - für das Bankenwesen
- .eu - für Firmen/Personen in Europa (geplant für
Frühjahr 2003)
- .firm - steht für Unternehmen und Geschäfte
- .nom - für Pages von Privatleuten
- .rec - steht für Pages mit Angeboten aus Freizeit
und Unterhaltung
- .shop - steht für Onlineshops und andere Shops
- .unic - für Allgemeines
- .web - steht für Pages mit Aktivitäten rund
um das WWW
Wenn Sie beim Start der neuen Top Level Domains dabei sein wollen,
tragen Sie sich einfach in unseren »Newsletter«
ein
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| Providerwechsel - Domainumzug per
KK-Antrag: |
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Ein Providerwechsel kann nur durch einen Internet Service Provider
(ISP), der Mitglied beim DENIC e.G. ist, vorgenommen werden.
Grundsätzliche Vorraussetzung für einen reibungslosen
Ablauf eines Providerwechsels ist die schriftliche Kündigung
bei Ihrem bisherigen Vertragspartner. Dieses muß über
ein Providerwechselschreiben formal geschehen.
Mit diesem Formular kündigen Sie das Vertragsverhältnis
mit Ihrem bisherigen Provider und teilen ihm den Wechsel zu medi@ling
als neuen Provider mit.
Der Ablauf ist dabei folgender:
- Kündigen Sie, möglichst schriftlich, die betreffenden
Domains bei Ihrem alten Provider und lassen Sie sich die Kündigung
bestätigen.
- Senden Sie uns eine schriftliche Einverständniserklärung,
des z.Zt. bei der Domain eingetragenen admin-c's per Fax an 07944-940661
oder per Post zu. (Benutzen Sie hierfür bitte unseren Vordruck,
den Sie weiter unten downloaden können.
- Wir stellen den KK-Antrag bei der Vergabestelle für die
entsprechende Top-Level-Domain.
- Ihr alter Provider wird Sie im Idealfall kontaktieren bzw. Sie
haben ihm dem Wechsel mitgeteilt und er wird dem Providerwechsel
zustimmen.
- Sollte Ihr Admin-C Eintrag nicht korrekt vorgenommen worden
sein, wird dieser natürlich durch uns beim Umzug kostenfrei
korrigiert.
Mögliche Fehlerquellen: Ihr bisheriger
Provider wurde von Ihnen nicht informiert oder Ihr Sub-Provider hat
den für ihn registrierenden DENIC-Provider nicht informiert.
Sie haben ihm die Kündigung nicht zugesandt oder er hat die Kündigung
nicht an das DENIC-Mitglied gesandt. Somit wird der DENIC-Provider
den Providerwechselantrag ablehnen.
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| Domainumleitung (cgi-redirect): |
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Alle Domain-Namen können auf eine beliebige Internet-Adresse
umgeleitet bzw. weitergeleitet werden.
Dies ermöglicht Ihnen, Ihre neue Domain auf eine bestehende
Website umzuleiten bzw. E-Mails an eine Adresse eines anderen E-Mail-Accounts
oder Ihren eigenen Mail-Server direkt weiterzuleiten.
Zum Beispiel:
Die Domain "ihredomain.de" wird auf die URL-Adresse
umgleitet:
"http://home.t-online.de/users/meine_homepage"
Ihre E-Mails sollen an "ihrname@t-online.de" weitergeleitet
werden.
Die Zieladresse kann aber auch nur ein Unterverzeichnis Ihrer eigenen
Webpräsenz sein.
Bitte geben Sie diese Adresse ggf. bei Ihrer Domainbestellung mit
an. Ohne diesen Zusatzdienst wird die Domain lediglich auf Ihren
Namen registriert und vorläufig "geparkt".
Bei einer Domain-Bestellung mit Webserver ist die Zieladresse automatisch
der Webspeicherplatz Ihrer künftigen Internet-Präsenz.
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| Subdomains: |
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Eine Subdomain ist ein Zusatz zu einer Domain.
Wenn Sie beispielsweise eine Firma besitzen, die in drei deutschen
Städten Filialen betreibt, so könnten Sie mittels einer
Subdomain jeder Filiale einen eigenen Domainnamen geben, in der
aber immer der Name Ihrer Firma vorkommt.
Zum Beispiel:
Die Domain Ihrer Firma lautet: ihrefirma.de
Die Subdomains Ihrer Filialen lauten: "hamburg.ihrefirmade",
"berlin.ihrefirma.de" und "dresden.ihrefirma.de"
Oder Sie verwenden Subdomains um den Besuchern gezielt einen Sprung
zu einem besonderen Bereich, "forum.ihrefirma.de" oder
"news.ihrefirma.de" Ihrer Homepage anzubeiten.
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| E-Mail-Adressen: |
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Leistungsumfang: |
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Im Internet besitzt jeder Teilnehmer die Möglichkeit, eine
eindeutig identifizierbare E-Mail-Adresse zu erwerben. Diese setzt
sich aus persönlicher Kennung, dem @-Zeichen und dem Namen
der Domain, auf der der Teilnehmer angemeldet ist, zusammen.
Beispiel:
ihrname@meinefirma.de
deinname@meinefirma.de
In der Regel erhalten Sie von uns einen sogenannten POP3-Sammelaccount
(Multidrop) über das Sie beliebig viele E-Mail-Adressen verwalten
können.
Jedes unserer Postfächer bietet durch Passwort und User-ID
einen Schutz gegen nicht autorisierte Zugriffe. Ihr POP3 Postfach
können Sie auch auf Reisen nutzen und E-Mails auf Ihren Rechner
herunter laden oder bequem über ein Web-Interface über
das Internet bedienen. Die Rolle der persönlichen Kennung übernimmt
bei medi@ling ein Alias-Name, welcher frei gewählt werden kann.
Es werden für Sie aber auch jederzeit auf Wunsch separate
Einzel-Postfächer eingerichtet.
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Gerne übernehmen wir für Sie alle notwendigen Serviceleistungen
für die Führung einer Domain - inkl. Domainregistrierung,
Eintragung, etc. Möchten Sie Ihre Wunschdomain von medi@ling
registrieren lassen, werden pro Domain die jeweiligen Registrierungsgebühren
fällig. Diese Registrierungsgebühren beinhalten die komplette
Abwicklung der Domainregistrierung bei den zuständigen Network
Information Centern (NIC) und die Übermittlung aller relevanten
Daten. In den jährlichen Gebühren für die Domainführung
ist der komplette Name Service für die jeweilige Domain bereits
enthalten.
medi@ling unterstützt Sie bei der Auswahl einer geeigneten
Internetadresse, übernimmt für Sie alle Formalitäten
und reserviert die gewünschten Domains bei den entsprechenden
Registrierungsstellen auf Ihren Namen.
Sie können die gewünschte Domain sofort online über
unseren »Domain-Check«
beantragen.
Sollten Sie darüber hinaus einmal Hilfe benötigen, so
stehen wir Ihnen selbstverständlich per »E-Mail
«
oder »Kontaktformular«
und auch telefonisch unter 07944-940660 jederzeit zur Verfügung.
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Mittwoch, 23. Juli 2008 |