Allgemeine Informationen über Domains (FAQs)
 

Wie setzt sich eine Internet-Adresse zusammen ?

Die Kombination aus dem ersten und zweiten Teil der Domain ist im Internet immer eindeutig! Bei der Auswahl eines Domains muß allerdings folgendes beachtet werden:

  • Die Mindestlänge des Domain-Namens beträgt 3 Zeichen.
  • Keine Leerstellen und keine Umlaute im Domainnamen.
  • Ein gültiger Domain-Name besteht aus Zahlen und Buchstaben und dem Zeichen "-" (Bindestrich), wobei er mit einer Zahl oder einem Buchstaben beginnen und enden muß. Das Zeichen "-" ist weder am Anfang noch am Ende zulässig.
  • Ein Domain-Name muß mindestens einen Buchstaben enthalten.
  • Bei Domain-Namen wird nicht zwischen Groß/Kleinschreibung unterschieden.
  • Die Allgemeinen-Registrierungsrichtlinien finden Sie für .de-Domains bei der deNIC
    oder für .com/.net/.org/.biz/.info/.name bei der interNIC

Jeder Name kann nur einmal verwendet werden. Grundsätzlich gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, malt zuerst. In der Vergangenheit haben geschäftstüchtige Personen immer wieder Handel mit beliebten Namen betrieben. Die Rechtsprechung in Deutschland berücksichtigt allerdings inzwischen das »berechtigte Interesse« eines Antragstellers. So hat der Quelle-Versand ein höheres Interesse als der Privatmann Heinz-Otto Quelle an der Domain Quelle.

Eine Domain wird immer für ein bzw. zwei Jahre auf eine Firma/Person bei den jeweils zuständigen Vergabestellen registriert. Wird vor Ablauf des ersten Reservierungszeitraumes die Gebühr für die Reservierung erneut bezahlt, verlängert sich der Reservierungszeitraum automatisch um ein weiteres Jahr.

 

Was ist beim Reservieren von Domains zu beachten ?


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Was kann ich mit einem Domain-Namen alles machen ?


Domains werden in der Regel für Website-Adressen wie www.meinunternehmen.com oder E-Mail-Dienste wie ich@meinunternehmen.com verwendet. In der letzten Zeit wurden auch viele Domains zu spekulativen Zwecken von Leuten registriert, die sie später mit Gewinn weiterverkaufen wollen.

 
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Was ist ein Admin-C ?

Immer wieder werden Rechtstreitigkeiten bekannt, bei denen der sog. Admin-C als Verantwortlicher benannt wird. Bei Streitigkeiten welche die Domain betreffen, ist der Inhaber immer der erste Ansprechpartner.

Der Admin-C, also der administrativer Kontaktpartner, stellt rechtlich gesehen eine vom Domain-Inhaber benannter (und bei der Whois-Abfrage erkennbarer!) Bevollmächtigter dar. Dieser Ansprechpartner ist verpflichtet (!) ein an ihn herangetragenes Problem, welche die Domain betrifft, verbindlich zu entscheiden! Der eigentliche Sinn dieser Regelung basiert auf dem Gedanken, daß eine juristischen Person (z.B. ein Unternehmen) immer eine natürliche Person als Ansprechpartner haben sollte. Ohne eine solche Vereinbarung wäre die Kontaktaufnahme mit einem Verantwortlichen/Inhaber, z.B. bei einem weltweit agierenden Großunternehmen, wenn überhaupt, dann nur mit größten Schwierigkeiten möglich. Des Weiteren ermöglicht dieser Umstand zudem die Inhaberschaft auch ausländischer Personen an einer cc-TLD eines anderen Landes. Solange der Admin-C seinen Geschäfts- oder Wohnsitz in dem jeweilgen Land hat, genügt der ausländische Domain-Inhaber hierdurch den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Inhaberschaft, da der Admin-C nicht nur entscheidungskompetenter Ansprechpartner, sondern zudem auch Zustellungsbevollmächtigt im Sinne des Gesetzes für den Inhaber ist.

Aus diesen Voraussetzungen heraus resultiert aber auch für eine Privatperson ein wichtiger Umstand: Der Inhaber und der Admin-C sollten immer unbedingt identisch sein !

Eine Kontrolle bei den jeweiligen NICs ist daher dringend anzuraten. Sollte dort z.B. der ISP als Admin-C eingtragen sein, so sollte dieser unverzüglich aufgefordert werden, dies zu ändern. Passiert dies nicht, können, wie oben aufgezeigt, aus den dem Admin-C gegebenen Rechte schnell große Nachteile für den eigentlichen Inhaber entstehen.

 
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Eigentum an der Domain ?

Immer häufiger wird die Frage geäußert, ob man bei der Registrierung einer Domain auch Eigentümer an dieser wird.

Die Antwort hierauf ist nicht ganz eindeutig. Da es sich bei dem Begriff Eigentum um einen sog. Rechtsbegriff handelt, sind dabei spezielle Voraussetzungen zu erfüllen. Eigentum kann man mithin nur an einer Sache erlangen. Da die Rechtsposition an einer Domain nach deren Registrierung jedoch keine Sache darstellen kann, sondern "nur" ein Recht an diese begründen kann, spricht man von einer "Inhaberschaft".

Dennoch stehen auch dem Inhaber einer Domain umfassende Rechte zu. Er ist daher befugt die Domain zu verkaufen, zu verpachten oder natürlich auch sie wieder aufzugeben/löschen.

Nicht zu vergessen ist dabei jedoch auch immer, dass aus diesen Rechten unmittelbar auch Pflichten resultieren. Sollten also Rechtsvorstöße gegeben sein, ist es ebenfalls der Inhaber, der hierfür zu Verantwortung gezogen werden kann. Es ist daher immer vor einer gewünschten Registrierung vom späteren Inhaber zu prüfen, ob er mit seiner Registrierung ggf. die Rechte Dritter verletzt.

 
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"Top Level-Domain" (TLD):   "Länder-Domain":

Diese sogenannten "Generic-TLDs" waren die ersten verfügbaren Domain-Endungen und sind mit Abstand die wohl bekanntesten im Internet.

  • .com - ursprünglich nur für "profitorientierte" Organisationen - (jetzt frei verfügbar)
  • .net - ursprünglich nur für Netzwerk-Service-Anbieter - (jetzt frei verfügbar)
  • .org - ursprünglich nur für gemeinnützige Organisationen - (jetzt frei verfügbar)
  • .gov - für Institutionen der US-Regierung
  • .mil - für Institutionen der US-Armee
  • .edu - für amerikanische Bildungsinstitutionen
 

Länderbezogene Top-Level-Domains haben als Endung eine Landesangabe. Der Domain-Name steht damit im Bezug zu einem bestimmten Land.

  • .de - steht für Deutschland
  • .nl - steht für Niederlande
  • .ch - steht für Schweiz
  • .at - steht für Österreich
  • .us - steht für USA
  • usw.

Die Bedingungen für diese Domains sind von Land zu Land verschieden und setzen oftmals einen Firmen- oder Wohnsitz im entsprechenden Land voraus.

 
   
 
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"Neue Topleveldomains" (.eu/ .firm / .shop / .arts / .rec / .nom / .web):

Da es weltweit über 80 offizielle Registrierungsstellen gibt, ist es nicht sicher, daß Ihre Vormerkung auch tatsächlich zu einer erfolgreichen Registrierung führt. Wir leiten Ihre Vormerkung umgehend an eine der offiziellen Registrierungsstellen (CORE) weiter. Die endgültigen Domainendungen stehen noch nicht 100%ig fest. Falls die Registrierung nicht erfolgreich ist, führt dies nicht zu einer Rückerstattung der Vormerkungsgebühren.

Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN - http://www.icann.org ), hat am 16.11.2000 im kalifornischen Marina Del Rey die Zulassung weiterer Top-Level Domains (TLDs) für das Internet beschlossen:

  • .info uneingeschränkte Reservierung möglich
  • . biz nur für Unternehmen - alle Branchen
  • .pro für bestimmte Berufsgruppen
    Diese Domain-Endung ist schließlich wiederum zugangsbeschränkt und zunächst auf drei Berufsgruppen beschränkt: Rechtsanwälte (.law.pro), Ärzte (.med.pro) und Buchhalter (.cpa.pro für certified public accountants).
    Eine spätere Ausdehnung auf andere Berufgruppen ist geplant.
  • .museum für Museen
    Allein für Museen ist diese zugangsbeschränkte Domain vorgesehen.
  • .aero für den Bereich Luftverkehr
    Diese Domain ist allein für den Luftverkehr und damit zusammenhängende Unternehmen wie Fluggesellschaften, Flughäfen oder Flugzeughersteller vorgesehen und nicht für jeden zu registrieren.
  • .coop für genossenschaftlich organisierte und betriebene Unternehmen und Organisationen.
    Hier handelt es sich wiederum um eine lediglich für genossenschaftliche Unternehmen oder Organisationen vorgesehene Endung. Daher kann eine solche Domain nur registrieren, wer sich an die Anforderungen für Genossenschaften hält, also z.B. Unternehmen, die unter Kontrolle und in Besitz ihrer Mitglieder sind.
  • .name für Web-Sites von Privatpersonen
    Dabei handelt es sich um eine "persönliche" TLD. Sie soll nur aus Namen etwa in der Form hans.schmidt.name bestehen, sofern die betreffende Person den Namen tatsächlich führt.

Was bezüglich der folgenden Endungen, die seit mehreren Jahren zur Diskussion stehen, passiert, ist noch unsicher:

  • .arts - steht für Pages mit Angeboten aus Kunst, Musik usw.
  • .banc - für das Bankenwesen
  • .eu - für Firmen/Personen in Europa (geplant für Frühjahr 2003)
  • .firm - steht für Unternehmen und Geschäfte
  • .nom - für Pages von Privatleuten
  • .rec - steht für Pages mit Angeboten aus Freizeit und Unterhaltung
  • .shop - steht für Onlineshops und andere Shops
  • .unic - für Allgemeines
  • .web - steht für Pages mit Aktivitäten rund um das WWW

Wenn Sie beim Start der neuen Top Level Domains dabei sein wollen, tragen Sie sich einfach in unseren »Newsletter« ein

 
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Providerwechsel - Domainumzug per KK-Antrag:

Ein Providerwechsel kann nur durch einen Internet Service Provider (ISP), der Mitglied beim DENIC e.G. ist, vorgenommen werden.

Grundsätzliche Vorraussetzung für einen reibungslosen Ablauf eines Providerwechsels ist die schriftliche Kündigung bei Ihrem bisherigen Vertragspartner. Dieses muß über ein Providerwechselschreiben formal geschehen.

Mit diesem Formular kündigen Sie das Vertragsverhältnis mit Ihrem bisherigen Provider und teilen ihm den Wechsel zu medi@ling als neuen Provider mit.

Der Ablauf ist dabei folgender:

  • Kündigen Sie, möglichst schriftlich, die betreffenden Domains bei Ihrem alten Provider und lassen Sie sich die Kündigung bestätigen.
  • Senden Sie uns eine schriftliche Einverständniserklärung, des z.Zt. bei der Domain eingetragenen admin-c's per Fax an 07944-940661 oder per Post zu. (Benutzen Sie hierfür bitte unseren Vordruck, den Sie weiter unten downloaden können.
  • Wir stellen den KK-Antrag bei der Vergabestelle für die entsprechende Top-Level-Domain.
  • Ihr alter Provider wird Sie im Idealfall kontaktieren bzw. Sie haben ihm dem Wechsel mitgeteilt und er wird dem Providerwechsel zustimmen.
  • Sollte Ihr Admin-C Eintrag nicht korrekt vorgenommen worden sein, wird dieser natürlich durch uns beim Umzug kostenfrei korrigiert.
Mögliche Fehlerquellen: Ihr bisheriger Provider wurde von Ihnen nicht informiert oder Ihr Sub-Provider hat den für ihn registrierenden DENIC-Provider nicht informiert. Sie haben ihm die Kündigung nicht zugesandt oder er hat die Kündigung nicht an das DENIC-Mitglied gesandt. Somit wird der DENIC-Provider den Providerwechselantrag ablehnen.

Vorlagen zum Download:
 
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Domainumleitung (cgi-redirect):

Alle Domain-Namen können auf eine beliebige Internet-Adresse umgeleitet bzw. weitergeleitet werden.

Dies ermöglicht Ihnen, Ihre neue Domain auf eine bestehende Website umzuleiten bzw. E-Mails an eine Adresse eines anderen E-Mail-Accounts oder Ihren eigenen Mail-Server direkt weiterzuleiten.

Zum Beispiel:

Die Domain "ihredomain.de" wird auf die URL-Adresse umgleitet:
"http://home.t-online.de/users/meine_homepage"
Ihre E-Mails sollen an "ihrname@t-online.de" weitergeleitet werden.

Die Zieladresse kann aber auch nur ein Unterverzeichnis Ihrer eigenen Webpräsenz sein.

Bitte geben Sie diese Adresse ggf. bei Ihrer Domainbestellung mit an. Ohne diesen Zusatzdienst wird die Domain lediglich auf Ihren Namen registriert und vorläufig "geparkt".

Bei einer Domain-Bestellung mit Webserver ist die Zieladresse automatisch der Webspeicherplatz Ihrer künftigen Internet-Präsenz.

 
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Subdomains:

Eine Subdomain ist ein Zusatz zu einer Domain.
Wenn Sie beispielsweise eine Firma besitzen, die in drei deutschen Städten Filialen betreibt, so könnten Sie mittels einer Subdomain jeder Filiale einen eigenen Domainnamen geben, in der aber immer der Name Ihrer Firma vorkommt.

Zum Beispiel:

Die Domain Ihrer Firma lautet: ihrefirma.de
Die Subdomains Ihrer Filialen lauten: "hamburg.ihrefirmade", "berlin.ihrefirma.de" und "dresden.ihrefirma.de"


Oder Sie verwenden Subdomains um den Besuchern gezielt einen Sprung zu einem besonderen Bereich, "forum.ihrefirma.de" oder "news.ihrefirma.de" Ihrer Homepage anzubeiten.

 
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E-Mail-Adressen:   Leistungsumfang:

Im Internet besitzt jeder Teilnehmer die Möglichkeit, eine eindeutig identifizierbare E-Mail-Adresse zu erwerben. Diese setzt sich aus persönlicher Kennung, dem @-Zeichen und dem Namen der Domain, auf der der Teilnehmer angemeldet ist, zusammen.

Beispiel:

ihrname@meinefirma.de
deinname@meinefirma.de

In der Regel erhalten Sie von uns einen sogenannten POP3-Sammelaccount (Multidrop) über das Sie beliebig viele E-Mail-Adressen verwalten können.

Jedes unserer Postfächer bietet durch Passwort und User-ID einen Schutz gegen nicht autorisierte Zugriffe. Ihr POP3 Postfach können Sie auch auf Reisen nutzen und E-Mails auf Ihren Rechner herunter laden oder bequem über ein Web-Interface über das Internet bedienen. Die Rolle der persönlichen Kennung übernimmt bei medi@ling ein Alias-Name, welcher frei gewählt werden kann.

Es werden für Sie aber auch jederzeit auf Wunsch separate Einzel-Postfächer eingerichtet.

 

Gerne übernehmen wir für Sie alle notwendigen Serviceleistungen für die Führung einer Domain - inkl. Domainregistrierung, Eintragung, etc. Möchten Sie Ihre Wunschdomain von medi@ling registrieren lassen, werden pro Domain die jeweiligen Registrierungsgebühren fällig. Diese Registrierungsgebühren beinhalten die komplette Abwicklung der Domainregistrierung bei den zuständigen Network Information Centern (NIC) und die Übermittlung aller relevanten Daten. In den jährlichen Gebühren für die Domainführung ist der komplette Name Service für die jeweilige Domain bereits enthalten.

medi@ling unterstützt Sie bei der Auswahl einer geeigneten Internetadresse, übernimmt für Sie alle Formalitäten und reserviert die gewünschten Domains bei den entsprechenden Registrierungsstellen auf Ihren Namen.

Sie können die gewünschte Domain sofort online über unseren »Domain-Check« beantragen.

Sollten Sie darüber hinaus einmal Hilfe benötigen, so stehen wir Ihnen selbstverständlich per »E-Mail « oder »Kontaktformular« und auch telefonisch unter 07944-940660 jederzeit zur Verfügung.

Weitere Dienstleistungen:
 
Rainer Kretschmann
Agentur für Internet-Beratung
und Mediendienstleistung

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Domainabfrage

Mittwoch, 23. Juli 2008


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