Notwendigkeit
der digitalen Signatur ECommerce ist schon lange
kein Schlagwort mehr, sondern in vielen Wirtschaftsbereichen schon
Realität. Immer mehr geschäftliche Korrespondenz wird
über E-Mail abgewickelt und in immer größerem Umfang
werden Einkäufe und Bestellungen auf digitalem Wege getätigt.
Digitale Dokumente lassen sich jedoch relativ leicht und spurenlos
manipulieren, z.B. durch nachträgliches Verändern des
Inhaltes oder durch Hinzufügen einer eingescannten Unterschrift.
Bei digitalen Dokumenten läßt sich daher nicht mehr zweifelsfrei
ermitteln, wer der Urheber des Dokumentes ist und ob das Dokument
im nachhinein verändert worden ist.
Im Zeitalter des elektronischen Handels ist aber notwendig, sowohl
die Echtheit des Absenders als auch die Integrität (Unverfälschtheit)
der Daten zweifelsfrei festzustellen. Genau dies soll die digitale
Signatur leisten.
Funktionsweise der digitalen Signatur:
Die digitale Signatur beruht auf dem Verfahren der asymetrischen
Verschlüsselung. Dabei erhält jeder Benutzer zwei verschiedene
aber komplementäre Schlüssel: einen geheimen, privaten
Schlüssel und einen öffentlichen Schlüssel.
Der öffentliche Schlüssel ist, wie der Name schon sagt,
öffentlich zugänglich, der private Schlüssel aber
ist absolut geheim, d.h. auch der Schlüsselinhaber selbst kennt
ihn nicht. Er befindet sich auf einer sicheren Signaturkomponente,
z.B. auf einer Chipkarte, die nicht ausgelesen werden kann.
Signieren Zur Bildung der
Signatur wird zunächst das zu signierende Dokument über
eine sogenannte HASH-Funktion komprimiert. Dieses Komprimat und
nicht das Originaldokument wird dann mit dem privaten Schlüssel
des Senders signiert und ergibt die digitale Signatur, die dann
an das originale Dokument angehängt wird.
Prüfen der Signatur Der
Empfänger des Dokumentes "entschlüsselt" zunächst
mit dem öffentlichen Schlüssel des Absenders, der dem
Dokument ebenfalls angehängt ist, die digitale Signatur. Das
Ergebnis ist der Hashwert des Originaldokumentes. Mit der HASH-Funktion
erzeugt der Empfänger ebenfalls den HASH-Wert des mitgelieferten
Originaldokuments. Stimmen beide HASH-Werte überein, ist die
digitale Signatur authentisch.
Stellenwert der Zertifizierung
Mit der Prüfung der digitalen Signatur ist die Authentizität
des gesendeten Dokumentes festgestellt. Aber es kann nicht festgestellt
werden, ob der Absender tatsächlich die Person ist, für
die sie sich ausgibt oder ob die Person tatsächlich existent
ist. Dies kann nur über eine eindeutige Zuordnung des öffentlichen
Schlüssels des Absenders zu einer tatsächlich existierenden
natürlichen Person geschehen. Die Ausstellung eines solchen
Signaturschlüssel-Zertifikats gehört u.a. zu den Aufgaben
der Zertifizierungsstellen. Zu diesen Zertifizierungsstellen gehören
in Deutschland u.a. das Produktzentrum TeleSec der Deutschen Telekom
AG und die TÜV Informationstechnik GmbH.
Gesetzliche Grundlage: |