| Informations-Special zum Thema "File-Sharing" |
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| Inhalt:
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| Vorwort: |
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| Nur
35 Prozent der Unternehmen sollen Musik- oder Video-Downloads ihrer
Angestellten überwachen
Zahlreiche Angestellte nutzen den Internet-Zugang am
Arbeitsplatz, um sich über P2P-Dienste wie Kazaa, Morpheus
oder Grokster Dateien herunterzuladen. "Kaum verwunderlich",
meint der Consulter und Anbieter einer entsprechenden Employee Internet
Management-Software Websense, "haben doch nur rund 28 Prozent
der Deutschen einen Highspeed-Anschluss zuhause, während die
meisten Unternehmen über entsprechend schnelle Zugänge
verfügen.
Einmal auf einem Rechner Unternehmensnetzwerk gespeichert, können
P2P-Dateien zu einer rechtlichen Zeitbombe werden. "Da die
meisten Arbeitsplätze mit neuen PC ausgerüstet sind, die
über CD- und DVD-Brenner verfügen, werden diese von den
Angestellten auch genutzt, um Musik und Filme aus dem Internet auf
CD oder DVD zu brennen", so das Forschungsinstitut IDC.
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| Wie
funktionieren die verschiedenen File-Sharing Dienste? |
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eDonkey,
Morpheus, Bearshare, WinMX, KaZaA, AudioGalaxy usw.
Alle diese Programme haben eines gemeinsam: Sie basieren auf sogenannten
P2P (Peer to Peer)-Netzwerken. Das bedeutet, dass zwischen den einzelnen
Usern bzw. deren Rechnern direkte Datenverbindungen hergestellt
werden, um die Daten auszutauschen. Zwangsläufig kann man also
zumindest einen Teil der Daten eines fremden Menschen einsehen und
herunterladen. Bereits diese simple Tatsache ist vielen Leuten nicht
bewusst!!! Es ist allerdings nicht möglich, jemandem aus eigenem
Antrieb eine Datei zu schicken - er muss sie sich in jedem Fall
SELBST herunterladen.
Die verschiedenen File-Sharing Dienste unterteilen sich
in zwei Kategorien:
1. Mit zentralen Servern: Zu dieser Kategorie
gehören Dienste, wie Napster, Kazaa & Co. Die Server
haben selbst keine Daten gespeichert, sondern übernehmen
lediglich die Vermittlung zwischen den einzelnen Usern. Wird mittels
der Client Software eine Suchanfrage an einen Server gestellt,
so stellt er zwischen dem Suchenden und dem Anbieter eine direkt
Verbindung her. Ab diesem Zeitpunkt hat der Server mit dem Transfer
nichts mehr zu tun. Ein gefundener Titel ist somit 100% verfügbar.
Sollte der Partner jedoch die Verbindung kappen, so ist natürlich
auch der Download beendet.
2. Ohne zentralen Server: Alternativen wie Gnutella
arbeiten ohne zentrale Server. Dass bedeutet, dass Verbindungen
zwischen den einzelnen Computer über Eingabe von IP-Adresse
und Ports funktionieren. Hier sind alle mit dem Netz verbundenen
Computer gleichzeitig Client und Server. Die schwierige Handhabung
und Verwundbarkeit der Computer (Hackerangriffe) sind die größten
Nachteile dezentraler File-Sharing Dienste. Einige neue Gnutella
Clients, wie BearShare oder LimeWire vereinfachen den Umgang erheblich.
Aufgrund der rechtlichen Problematik wird der dezentrale Datenaustausch
sicherlich an Bedeutung gewinnen.
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| Download
von Dateien |
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Bevor man eine
Datei herunterlädt, sollte man sich vergewissern, dass man
auch das bekommt, was man will. Also schaut man sich alle Informationen,
die das Filesharingprogramm zu dieser Datei bietet, genau an.
- Die unwichtigste Information ist der Titel. Dieser kann leicht
manipuliert werden und ist daher keinerlei Echtheitsgarantie.
- Gleiches gilt für den Dateinamen, zumindest für den
Teil vor dem Punkt.
- Viel wichtiger ist die Endung. Wenn ich Musik suche, dann sind
das meist die Formate MP3, WAV, AU oder DAT. Suche ich Videos,
kommen MPG, MPEG, AVI, MOV in Frage. Außen vor gelassen
habe ich jetzt mal ISO-und andere Images gebrannter und meist
illegaler, raubkopierter Filme usw. Hat eine Datei eine doppelte
Dateiendung, kann man mit 99,999%iger Sicherheit davon ausgehen,
dass es sich um einen Virus oder Wurm handelt.
- Eine weitere wichtige Angabe ist die Dateigröße.
Songs und Videos, die nicht mindestens mehrere Megabyte groß
sind, sind verdächtig oder zumindest von miserabler Qualität.
Typische MP3-Songs haben Größen zwischen 2 und 10 MB,
also 2.048.000 - 10.240.000 Bytes. Videos von etwa 15 min Länge
sind etwa 40-50 MB, also etwa 50.000.000 Bytes groß.
- Am gefährlichsten sind ausführbare Dateien, meist
vom Typ EXE.
Dies können zum einen natürlich Setup-Programme von
mehreren MB Größe sein, die eine Programm-Installation
starten, aber auch sehr kleine, nur wenige KB kleine Spezialprogramme
zum Cracken von Software, d.h. zum illegalen Nutzbarmachen durch
Umgehen oder Erzeugen von Seriennummern und Registrierungsschlüsseln.
Gerade diese Dateien sind in vielen Tauschbörsen
sehr verbreitet und beliebt und enthalten extrem oft bzw. sind
Viren und Würmer.
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Von wegen anonym
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| Die meisten Tauschbörsianer fühlen sich bei ihrem Tun
recht unbeobachtet und lassen sich auch nicht von Gerüchten polizeilicher
Ermittlungen gegen Tauschbörsen einschüchtern: Sie laden
selbst ja nur Dateien für den Privatgebrauch herunter, bieten
aber selbst nichts an - und glauben, sie bleiben dabei anonym. Das
ist zwar nicht im Sinne des Erfinders von Filesharing, dafür
fühlen sich die Teilnehmer aber sicherer. Gern gesehen ist dieses
Verhalten bei den Tauschbörsianern natürlich nicht: "Leecher"
sind verpönt. Daher zwingen manche Filesharing-Dienste ihre
Mitglieder zum Tauschen: Direct Connect Hubs erwarten häufig
eine Gegenleistung und gewähren nur denen Einlass, die genügend
Tauschmaterial freigeben - mit unter fordern sie über 20 GByte.
Bei Hotline Connect kommen dafür häufig "Rations"
zum Einsatz: Vor dem Herunterladen muss der Anwender in Vorleistung
treten und zunächst im Verhältnis 1:x Dateien auf den
Server schaufeln. Noch restriktiver gibt sich eDonkey 2000: Die
Tauschbörse gibt zumindest alle im Incoming-Verzeichnis liegenden
Dateien frei, auch Dateifragmente aktueller Downloads.
Wer selbst Dateien zum Tausch anbietet, bleibt keinesfalls anonym.
Läuft erst mal der Download, sieht der Herunterladende die
IP-Adresse des Anbieters. Dazu braucht es nicht einmal einen Netzwerk-Sniffer.
Der Aufruf des Befehls "netstat" (Windows, Unix) reicht
aus, um alle aktuellen Verbindungen zu sehen. eDonkey-Downloads
kommen von Port 4662 des Tauschpartners, bei den FastTrack-Clients
von Port 1214 (hier kann man über http://ip-adresse:1214 gleich
die gesamte Liste der "Shared Files" abrufen) und bei
Gnutella üblicherweise Port 6346. Ebenso kann natürlich
auch der Anbieter herausfinden, wer der Empfänger der Dateien
ist. Viele Tauschbörsen versuchen daher gar nicht erst (etwa
LimeWire), die IP-Adressen der Tauschpartner zu verstecken - sie
lassen sich ja ohnehin herausfinden.
Anders sieht das bei Filetopie aus: Dass der Filesharing-Dienst
die "Kommunikation" zwischen Tauschpartnern verschlüsselt,
ist an sich nichts Neues, die Authentifizierung per Public Key und
die Unterstützung von den auch gerne beim IRC zur Verschleierung
von IP-Adressen verwendeten "Bouncern" (www.filetopia.org/bouncer.htm)
ist hingegen eine Besonderheit. Letztere leiten die Datenpakete
über zig Umwege zum Ziel. Selbst wenn der - bei Filetopia -
zentrale Server kompromittiert würde, wäre es somit beliebig
aufwendig, die IP-Adresse der Tauschpartner zu bestimmen.
Auch wer Moviez oder illegales Material ins Usenet postet, bleibt
theoretisch nicht anonym - schon gar nicht, wenn er einen kommerziellen
NNTP-Server nutzt. Auch wenn es das Protokoll nicht explizit vorsieht,
besteht immer die Möglichkeit, dass der Betreiber des Servers
die IP-Adressen der Uploader loggt, weil er möglicherweise
zur Unterstützung von Strafverfolgungsbehörden dazu verpflichtet
ist. Häufig setzen die Uploader daher anonymisierende Proxies
ein, die ursprüngliche Absender-Adressen durch ihre eigene
ersetzen.
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| Was ist Spyware
/ Adware ? |
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Immer öfter begegnen einem die Begriffe Adware und/oder Spyware.
Gerade im Bereich der File-Sharing Programme sind diese beiden Tools
oft im Einsatz, so dass man also wissen sollte, um was es sich da
handelt. Insbesondere dann , wenn einem seine Privatsphäre am
Herzen liegt. Sollte ein hier vorgestellter Sharing Dienst Spyware
einsetzten, so werden wir dies als Negativpunkt anmerken.
Adware ist an sich nichts negatives und meint,
dass eine Software durch Einblendung eines Werbefensters finanziert
wird. Da das Sharewareprinzip immer häufiger ausgehebelt
wird, sind viele Programmierer dazu übergegangen das Programm,
durch die zwangsweise Einblendung eines Werbefensters zu finanzieren.
Häufig wird jedoch die Adware mit Spyware kombiniert. Und
ab da wird es dann kritisch.
Spyware sind in Programmen versteckte Tools,
die bei jeder Online Sitzung eines Anwenders Informationen über
z.B. den Rechner oder die Surfgewohnheiten ungefragt ins Internet
senden. Waren es bislang Cookies, mit denen man Profile der Surfer
erstellen konnte, so wird zunehmend Spyware eingesetzt. Vor allem,
da die Möglichkeiten von Spyware wesentlich weitreichender
und detaillierter sind. Entwickelt wurde Spyware von der Firma
Aureate. Die Datenbanken der Spyware Hersteller sind inzwischen
riesig und wissen so ziemlich alles über das Surfverhalten
der beobachteten Surfer. Das wohl bekannteste Spyware verseuchte
Programm ist der Media Player 7, der ungefragt Infos an Microsoft
sendet.
Da diese Art der Spionage äußerst fragwürdig ist,
sollte man sich also unbedingt davor schützen. Siehe auch in
unserem | Downloadbereich
| den Link zur kostenlosen Version von Ad-Aware
(Lavasoft.com).
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| Rechtliche Konsequenzen: |
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Im Zusammenhang mit Peer-to-Peer-Netzwerken sind vor allem diese
Regelungen des deutschen Rechts relevant.
- Einerseits ist dies das Urheberrechtsgesetz, das vor allem für
den Peer relevant ist, der Musik- bzw. Videodateien zum Download
anbietet. Dieser hat dafür zu sorgen, dass er über die
entsprechenden Genehmigungen für die Vervielfältigung
und Verbreitung der Dateien verfügt.
- Andererseits ist das E-Commerce-Gesetz für die Anbieter
von Verzeichnissen verfügbarer Dateien, die den Peers erleichtern
die gesuchten Dateien aufzufinden, relevant, da darin Verantwortlichkeitsausschlüsse
für Suchmaschinen und Hyperlinks definiert sind, die für
deren Dienste ausschlaggebend sind. Ohne diese Verantwortungsausschlüsse
könnten derartige Dienste wohl nicht erbracht werden, da
es bei der Fülle der angebotenen Dateien wohl kaum möglich
ist all diese Musikstücke bzw. Videos dahingehend zu überprüfen,
ob der Anbieter der Datei über alle erforderlichen Genehmigungen
verfügt.
- In einem aktuellen Rechtsstreit der RIAA gegen ein Unternehmen
aus Arizona wurde eine Geldstrafe von einer Million Dollar gegen
das Unternehmen verhängt. Angestellte der Firma hatten MP3-Dateien
illegal auf den Unternehmensrechnern gespeichert.
- Verbreiten im Internet: Urteil BGH vom 27.6.2001,
1 StR 66/01
Ein Verbreiten (§ 184 Abs. 3 Nr. 1 StGB) im Internet liegt
vor, wenn die Datei auf dem Rechner des Internetnutzers angekommen
ist. Dabei ist es unerheblich, ob dieser die Möglichkeit
des Zugriffs auf die Daten genutzt oder ob der Anbieter die Daten
übermittelt hat. Ein Zugänglichmachen (§ 184 Abs.
3 Nr. 2 StGB) im Internet liegt vor, wenn eine Datei zum Lesezugriff
ins Internet gestellt und dem Internetnutzer so die Möglichkeit
des Zugriffs auf die Datei eröffnet wird.
Urteil
bei JurPC 
- Kinderpornographie im Internet: Urteil BGH
vom 27.6.2001, 1 StR 66/01
Wie die Handlungen des "Verbreitens" und des "Zugänglichmachens"
von Internet-Seiten zu verstehen sind.
Presseaussendung
BGH 
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| Fazit: |
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| Sicherheit ist die große Schattenseite der P2P-Revolution.
Nicht zuletzt ist das auch auf das negative Image von Napster und
Co in puncto Urheberrecht zurückzuführen. Beim File Sharing
bedeutet die gleichzeitige Funktion der Teilnehmer als Client zum
Download und als Server zum Upload von Dateien gewissermaßen
auch eine doppelte Verwundbarkeit gegenüber Angreifern von
außen. Dabei spielt die Unbedarftheit der einzelnen Nutzer
eine weit größere Rolle als bei Client-Server-Netzen,
wo die Server in der Regel von geschulten Administratoren betreut
werden, die zumindest Anfängerfehler vermeiden können.
Ein Sicherheitsproblem, das spezifisch für „reine P2P-Netze"
wie Gnutella ist, betrifft die Authentizität der Suchergebnisse.
Gibt der Benutzer einen Suchbegriff wie „paint" für
Malprogramme ein, wird diese Anfrage ja an Hunderte Peers geschickt
und nicht an einen zentralen Server, der daraufhin seinen Index
überprüft. Jeder Peer durchsucht die von ihm freigegebenen
Dateien nach dem entsprechenden Namen und liefert anschließend
die entsprechenden Ergebnisse an den suchenden Peer zurück.
Handelt es sich um einen bösartigen Rechner, so kann dieser
jedoch durchaus völlig erfundene Ergebnisse zurückliefern.
Er kann beispielsweise behaupten, eine Datei „paint.exe"
bereitzustellen, die in Wirklichkeit ein trojanisches Pferd oder
ein Virus ist.
Den besten Schutz bieten theoretisch „Webs of Trust",
Vertrauensnetze, in denen die Nutzer sich gegenseitig (durchaus
anonym bzw. pseudonym) mit Bewertungen versehen und so eine permanente
Reputation erlangen. So kann man bevorzugt Dateien von Peers herunterladen,
die man persönlich kennt oder die wiederum von anderen, befreundeten
Nutzern als vertrauenswürdig bewertet wurden.
Wer dennoch nicht die Finger von File-Sharing-Programmen lassen
möchte, dem empfehlen wir eindringlich auch folgenden Beitrag
bei www.nickles.de
zu lesen.
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| Wie medialing Ihnen
helfen kann: |
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Unter diesem Hintergrund ist es jedem Verantworltichen eines
Unternehmens nur anzuraten, sich über die Verwendung des Internets
durch die Mitarbeiter Klarheit zu verschaffen und die erforderlichen
Sicherheits-Maßnahmen umzusetzen, damit kein Mißbrauch
stattfinden kann. Der Schutz Ihres Netzwerkes gegen Angriffe, unbefugte
Zugriffe und Spionage von außen ist die eine Seite ... die
Haftung und die rechtlichen Konesequenzen die die heruntergeladenen
bzw. bereitsgestellten Dateien auf Ihren Servern nach sich ziehen
- die andere.
Bei der Ausarbeitung für die Sie betreffenden Sicherheitsvorkehrungen
steht Ihnen das Team von medialing gerne zur Verfügung. Setzen
Sie sich bitte für ein erstes und kostenloses, Beratungsgespräch
mit uns in Verbindung. | Kontaktformular
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Freitag, 3. Juli 2009 |